Intensive Kinderbehandlung mit oraler Sedierung
Liebe Eltern,
bei besonders behandlungsunwilligen Kindern ist meist nur eine Behandlung unter sog. Oraler Sedierung (Beruhigung durch Gabe eines Saftes mit kindergerechtem Beruhigungsmittel) möglich.
Die Gabe des Saftes erfolgt unter Aufsicht in unserer Praxis und erfordert mindestens ca. 30 Min. Beobachtungszeit vor Behandlungsbeginn.
Leider aber geht der erhöhte Zeitaufwand sowie die Anwendung des Sedierungsmittels über das Maß der gesetzlich vorgesehenen Behandlung hinaus und muss somit nach § 30 Absatz 4 SGB V als Mehrkostenvereinbarung mit Ihnen abgerechnet werden.
Allgemeinverständlich kann die zahnärztliche Behandlung folgendes umfassen:
- Zahnreinigung
- Fissurenversiegelung der Backenzähne
- Behandlung von erkrankten oder verletzten Zähnen mit Füllungen oder pädiatrischen Kinderkronen
- Platzhalter für fehlende Zähne
- Extraktion von einem oder mehreren Zähnen
- Behandlung von erkranktem oder verletztem Mundgewebe
- Behandlung von Zahnfehlstellungen und/oder Entwicklungsstörungen
- Anwendung von Beruhigungsmitteln, um Angst oder unkooperatives Verhalten zu mildern
Die Behandlung ist mir ausführlich erläutert worden. Sofern ich Fragen hatte, wurden mir diese zufrieden stellend beantwortet. Mit zahnärztlichen oder zahnchirurgischen Behandlungen sind bestimmte Risiken verbunden, wenngleich deren Vorkommen sehr selten sind.
Risiken sind: Taubheitsgefühl, Infektion, Schwellungen, Blutungen, Prellungen,
Übelkeit, Erbrechen, allergische Reaktionen. Extrem selten können auch Gehirnschädigungen, Lähmungen und Narben auftreten.
Empfehlung für Eltern nach dem Eingriff
Der Eingriff selbst, Medikamente und Betäubungsmittel können vorübergehend die Reaktionsfähigkeit Ihres Kindes herabsetzen. Daher sollte es 24 Stunden nach Ankunft zu Hause keinesfalls ein Fahrzeug (z.B. ein Fahrrad) lenken; nicht ohne Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen; sich nicht auf Spielplätzen aufhalten.
Der Heimtransport ist voraussichtlich 45 Minuten nach dem Eingriff mit einer erwachsenen Begleitperson möglich.
Während der ersten 12 Stunden ist ständig häusliche Überwachung durch einen Erwachsenen erforderlich. Im Haus muss ein funktionsfähiges Telefon/Handy vorhanden sein! Der Hausarzt muss Ihr Kind besuchen können!
Sollten während der ersten Tage nach dem Eingriff Störungen auftreten, die Sie beunruhigen, verständigen Sie bitte umgehend den Hausarzt oder das nächste Krankenhaus!
